Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Veranstaltungen der Heptomania GbR
Stand: Mai 2026
Anbieter: Heptomania GbR, Kerstin Dane und Thomas Marquardt, Markt 11, 55116 Mainz
E-Mail: seminare@heptomania.de
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Anmeldungen zu Seminaren, Workshops, Kursen, Schulungen und sonstigen Veranstaltungen der Heptomania GbR, unabhängig davon, ob die Buchung über die Internetseite, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder auf anderem Wege erfolgt.
2. Vertragspartner ist die Heptomania GbR, Kerstin Dane und Thomas Marquardt, Markt 11, 55116 Mainz.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich unterschieden wird.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Person oder der buchenden Person werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
5. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Begriffe
1. Teilnehmende im Sinne dieser AGB sind die Personen, die an einer Veranstaltung teilnehmen.
2. Buchende Person ist die Person oder das Unternehmen, das die Veranstaltung bucht und Vertragspartner der Heptomania GbR wird. Buchende Person und teilnehmende Person können identisch sein.
3. Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere Seminare, Workshops, Ausbildungen, Online-Seminare, Präsenzveranstaltungen, mehrtägige Veranstaltungen und vergleichbare Angebote der Heptomania GbR.
§ 3 Angebot, Anmeldung und Vertragsschluss
1. Die Darstellung von Veranstaltungen auf der Internetseite, in Flyern, Newslettern oder sonstigen Veröffentlichungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Buchung.
2. Mit Absenden der Anmeldung oder Buchung gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab.
3. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Heptomania GbR die Buchung ausdrücklich bestätigt, insbesondere durch Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.
4. Die Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Buchungen vergeben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Vertragsabschluss.
5. Die Heptomania GbR ist berechtigt, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder sachliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
§ 4 Teilnahmegebühren, Leistungsumfang und Zusatzkosten
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Teilnahmegebühren. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Dazu können insbesondere Seminarunterlagen, Arbeits- und Übungsmaterialien, Pausengetränke, Snacks oder Verpflegung gehören, soweit dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben ist.
3. Reise-, Übernachtungs-, Park-, zusätzliche Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Leistung ausgewiesen sind. Solche Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit dem jeweiligen Anbieter, insbesondere Hotel oder Tagungshaus, abzurechnen.
4. Bei Online-Veranstaltungen ist die technische Ausstattung der Teilnehmenden, insbesondere Internetzugang, geeignetes Endgerät, aktuelle Software sowie Ton- und Bildübertragung, nicht Bestandteil der Leistung der Heptomania GbR.
§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
1. Die Teilnahmegebühr ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung oder Zahlungsaufforderung fällig.
2. Erfolgt die Buchung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, ist die Teilnahmegebühr sofort fällig, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung.
3. Die Zahlung kann über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten oder per Überweisung erfolgen.
4. Die Heptomania GbR kann die Teilnahme von der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig machen, soweit dies der buchenden Person vorab mitgeteilt wurde.
5. Gerät die buchende Person mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
§ 6 Stornierung durch Teilnehmende
1. Die buchende Person kann die Teilnahme vor Veranstaltungsbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.
2. Maßgeblich für die Berechnung einer etwaigen Stornopauschale ist der Eingang der Stornierung bei der Heptomania GbR.
3. Soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichende Stornoregelung vereinbart wurde, gelten folgende Stornopauschalen:
- bis 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung;
- 30 bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr;
- weniger als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
4. Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Heptomania GbR kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Die Heptomania GbR bleibt berechtigt, statt der Pauschale einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Die Stornopauschale entfällt, wenn rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson benannt wird, die anstelle der ursprünglich angemeldeten Person teilnimmt, und der Teilnahme dieser Ersatzperson keine sachlichen Gründe entgegenstehen.
7. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben von dieser Stornoregelung unberührt.
§ 7 Ersatzperson
1. Die Benennung einer Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, sofern die Ersatzperson die etwaigen Teilnahmevoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt.
2. Die Heptomania GbR kann die Teilnahme einer Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn die Veranstaltung auf bestimmte persönliche Voraussetzungen, Erfahrungsstände, Vorkenntnisse oder Gruppenkonstellationen ausgerichtet ist.
3. Die buchende Person bleibt zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 8 Änderung, Verlegung und Absage von Veranstaltungen durch die Heptomania GbR
1. Die Heptomania GbR ist berechtigt, geringfügige Änderungen im Ablauf, Inhalt, Veranstaltungsort, bei Zeiten oder bei eingesetzten Referentinnen und Referenten vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
2. Die Heptomania GbR ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Erkrankung oder Verhinderung der Referentin oder des Referenten, zu geringer Teilnehmendenzahl, Ausfall des Veranstaltungsortes, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, erheblichen technischen Störungen bei Online-Veranstaltungen oder sonstigen Umständen, die die Durchführung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
3. Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmendenzahl kann bis spätestens 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine andere Frist angegeben ist.
4. Im Falle einer Verlegung wird die Heptomania GbR einen Ersatztermin anbieten. Die buchende Person kann den Ersatztermin annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Im Falle einer Absage ohne Ersatztermin oder bei Rücktritt wegen einer Verlegung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
7. Die Heptomania GbR wird die buchende Person und/oder die Teilnehmenden über Änderungen, Verlegungen oder Absagen unverzüglich unter den bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten informieren.
§ 9 Nichtteilnahme und versäumte Veranstaltungsteile
1. Nimmt eine angemeldete Person nicht oder nur teilweise an einer Veranstaltung teil, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, die Heptomania GbR hat die Nichtteilnahme oder teilweise Nichtteilnahme zu vertreten oder es besteht ein gesetzlicher Anspruch.
2. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Veranstaltungsteile besteht nicht. Die Heptomania GbR kann im Einzelfall freiwillig Ersatzmöglichkeiten anbieten; daraus entsteht kein Anspruch für künftige Fälle.
§ 10 Mitwirkungspflichten und Verhalten der Teilnehmenden
1. Die Teilnehmenden verpflichten sich, an der Veranstaltung respektvoll und störungsfrei mitzuwirken und den Anweisungen der Veranstaltungsleitung zu folgen, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.
2. Die Heptomania GbR kann Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese die Veranstaltung erheblich stören, gegen Sicherheits- oder Hausregeln verstoßen, andere Teilnehmende belästigen oder sonst in erheblicher Weise gegen vertragliche Pflichten verstoßen.
3. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses aus wichtigem Grund, den die teilnehmende Person zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit der Heptomania GbR hierdurch ein entsprechender Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 11 Gesundheit, Eigenverantwortung und kein Heilversprechen
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich.
2. Die Inhalte der Veranstaltungen dienen der Wissensvermittlung, persönlichen Entwicklung, Fortbildung und praktischen Anwendung im jeweils beschriebenen Themenbereich. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, heilkundliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung oder Behandlung.
3. Soweit in Veranstaltungen naturkundliche, traditionelle, symbolische, energetische oder vergleichbare Inhalte behandelt werden, sind diese nicht als Diagnose, Therapieanweisung oder Heilversprechen zu verstehen.
4. Bei akuten Beschwerden, bestehenden Erkrankungen, gesundheitlichen Fragen oder Unsicherheiten ist vor der Anwendung vermittelter Inhalte fachkundiger medizinischer, therapeutischer oder sonst geeigneter fachlicher Rat einzuholen.
5. Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen, Erkrankungen, Schwangerschaft, psychischen Belastungen oder sonstigen besonderen Umständen sind selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen, ob die Teilnahme für sie geeignet ist.
6. Die Heptomania GbR übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Entscheidungen, die Teilnehmende eigenverantwortlich auf Grundlage oder im Anschluss an Veranstaltungsinhalte treffen, soweit kein gesetzlicher Haftungsfall vorliegt.
§ 12 Fortbildungscharakter, Teilnahmezertifikate und Anerkennung durch Dritte
1. Die Veranstaltungen der Heptomania GbR dienen, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben, der Fortbildung, Wissensvermittlung, persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung sowie der praktischen Vertiefung der jeweiligen Themen.
2. Teilnehmende können nach vollständiger Teilnahme ein Teilnahmezertifikat oder eine Teilnahmebestätigung erhalten, sofern dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen ist.
3. Ein Teilnahmezertifikat bestätigt die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Es beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben ist, keine staatlich anerkannte Ausbildung, keine Prüfung, keine Zulassung, keine Berufsberechtigung und keine Garantie für eine Anerkennung durch Dritte.
4. Soweit Veranstaltungen oder Teilnahmezertifikate von externen Stellen, Verbänden, Registern oder Institutionen, zum Beispiel im Rahmen von Fortbildungsnachweisen, anerkannt werden können, richtet sich die Anerkennung ausschließlich nach den jeweils geltenden Bedingungen der betreffenden Stelle. Die Heptomania GbR übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Anerkennung im Einzelfall erfolgt oder dauerhaft bestehen bleibt, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
5. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, vor der Buchung zu prüfen, ob die Veranstaltung für ihre persönlichen, beruflichen, behördlichen, verbandlichen oder sonstigen Anerkennungszwecke geeignet ist.
§ 13 Urheberrechte und Nutzungsrechte an Seminarunterlagen
1. Seminarunterlagen, Skripte, Präsentationen, Konzepte, Übungen, Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen sowie sonstige Materialien der Heptomania GbR sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.
2. Die Teilnehmenden erhalten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Unterlagen ausschließlich für eigene private oder berufliche Zwecke zu nutzen.
3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung, kommerzielle Nutzung oder Verwendung für eigene Schulungen, Kurse oder Seminare ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Heptomania GbR nicht gestattet.
4. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Heptomania GbR und der betroffenen Personen zulässig.
§ 14 Online-Veranstaltungen
1. Bei Online-Veranstaltungen erhalten die Teilnehmenden die erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, soweit die Teilnahmegebühr bezahlt ist oder eine abweichende Vereinbarung besteht.
2. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Die Teilnehmenden sind für die Schaffung der technischen Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät, aktuelle Software und gegebenenfalls Kamera und Mikrofon.
4. Die Heptomania GbR haftet nicht für technische Störungen, die aus dem Verantwortungsbereich der Teilnehmenden stammen.
5. Wird eine Online-Veranstaltung aus technischen Gründen, die im Verantwortungsbereich der Heptomania GbR liegen, erheblich beeinträchtigt oder unmöglich, wird die Heptomania GbR nach eigener Wahl einen Ersatztermin, eine Aufzeichnung oder eine angemessene Ersatzleistung anbieten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Online-Veranstaltungen der Heptomania GbR werden, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, als live und synchron durchgeführte Veranstaltungen erbracht. Aufzeichnungen, digitale Unterlagen oder ergänzende Materialien dienen nur der Vor- oder Nachbereitung und ersetzen nicht den live durchgeführten Veranstaltungsteil.
7. Eine individuelle Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes findet nur statt, wenn dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist. Teilnahmezertifikate oder Teilnahmebestätigungen dokumentieren, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, lediglich die Teilnahme und stellen keine individuelle Lernerfolgskontrolle dar.
§ 15 Haftung
1. Die Heptomania GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Heptomania GbR haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die Heptomania GbR, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Heptomania GbR der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die buchende Person regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
5. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
6. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände haftet die Heptomania GbR nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
1. Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund eingreift.
2. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob diese Ausnahme eingreift, richtet sich nach Inhalt, Zweck und Ausgestaltung der jeweiligen Veranstaltung.
3. Soweit für eine konkrete Veranstaltung kein Widerrufsrecht besteht, wird hierauf im Rahmen des Buchungsvorgangs hingewiesen.
4. Soweit für eine konkrete Veranstaltung ein Widerrufsrecht besteht, informiert die Heptomania GbR hierüber gesondert und stellt eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
5. Die Stornoregelungen dieser AGB bleiben von einem etwa bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht unberührt.
§ 17 Datenschutz
1. Die Heptomania GbR verarbeitet personenbezogene Daten der buchenden Personen und Teilnehmenden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung, zur Teilnehmendenverwaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten betroffener Personen sowie zu Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Heptomania GbR.
4. Werbung per E-Mail, Telefon oder sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 18 Vertragssprache und Vertragstext
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Die Heptomania GbR speichert den Vertragstext im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten. Die buchende Person erhält die Buchungsdaten, diese AGB sowie gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung spätestens mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.
§ 19 Alternative Streitbeilegung
1. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Hinweis oder Link auf diese Plattform wird daher nicht aufgenommen.
2. Die Heptomania GbR beschäftigt nicht mehr als zehn Personen und ist daher zur allgemeinen Information nach § 36 VSBG nicht verpflichtet.
3. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Soweit nach Entstehen einer Streitigkeit gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bestehen, erfüllen wir diese im Einzelfall.
§ 20 Änderung dieser AGB
1. Änderungen dieser AGB gelten nur für künftige Buchungen.
2. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Buchung einbezogen wurden, soweit nicht eine individuelle Änderungsvereinbarung getroffen wird.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Ist die buchende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Heptomania GbR in Mainz.
4. Dasselbe gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn die buchende Person keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 22 Salvatorische Klarstellung
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
